Onlinezugangsgesetz | OZG | Digitalisierung Verwaltung (2024)

DER ANFANG IST GEMACHT

ONLINEZUGANGSGESETZ – FÜR JEDEN DIGITAL.

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ozg@fjd.de

FJD = FÜR JEDEN DIGITAL

Wir sind Ihr Partner

Mit dem Onlinezugangsgesetz = OZG wurde der Startschuss für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Deutschland gegeben und mit der Neuauflage OZG 2.0. noch weitergeführt. Das OZG treibt unsere Vision “FÜR JEDEN DIGITAL” weiter an. Damit verbessern wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit, das Leben von potentiell über 80 Millionen Menschen in Deutschland.Egal ob für Bürger:innen, Behörden oder Betreiber – unsere Produkte und Services sind medienbruchfrei und überall nutzbar für Bund, Länder und Kommunen.

Wir – FJD – unterstützen Sie als kompetenter Partner bei dieser facettenreichen Aufgabe mit Software as a Service und den für Sie passenden sowie anpassbaren Produkten.Wir begleiten Sie auf dem Weg der Digitalisierung Step by Step. Unabhängig von Ihrem eigenen Fortschritt in der Digitalisierung wird von uns für Siedie gesamte Komplexitätin einzelne, übersichtliche Schritte aufgeteilt. Wir sind Ihr technischer Service-Dienstleister, der Ihnen einen Rund-um-Service anbietet.

EINFACH STARTEN. WIR BEGLEITEN.

VON NULL AUF DIGITAL - 5 SCHRITTE

Schritt 1

Anforderungen evaluieren

Bestandsaufnahme und Bedürfnisanalyse für den effektiven Einsatz Ihrer digitalen Verwaltung

Schritt 2

Individuelles Angebot erhalten

Maßgeschneidertes Konzept für eine effiziente und nutzerfreundliche Digitalisierung

Schritt 3

Standards effizient einsetzen

Modellieren von Datenstrukturen und komplette Abwicklung der Einrichtung für die qualitätsgesicherte Digitalisierung Ihrer Verwaltungsleistungen

Schritt 4

Nutzerfreundliche Online-Dienste auswählen

Alle Online-Dienste abrufbereit – barrierefrei, qualitätsgesichert und anpassbar

Schritt 5

Veröffentlichen und sofort verfügbar

Ausgewählte Online-Dienste sind sofort digital für Ihre Bürger:innen nutzbar

Alle Online-Dienste sind für Sie digital im EFAST Marketplace abrufbereit.
Die fachliche und rechtliche Abstimmung mit Fachexpert:innen aus Bund, Ländern und Kommunen wurde von uns übernommen. Für Fragen, Informationen und Sofort-Hilfe steht Ihnen unser hauseigenes Service-Team zur Seite. Auch die direkte Betreuung Ihrer Beamt:innen und Angestellten übernehmen wir gerne. Ebenfalls können Sie den telefonischen Support für Ihre Bürger:innen an uns übergeben.

Profitieren Sie zusätzlich von den vorhandenen Erklärvideos, damit wird die Umstellung noch einfacher. Gerne produzieren wir auch individuelle Schulungs- oder Erklärvideos für Sie.

Barrierefreiheit ist garantiert durch unser Testdrive Development und der langjährigen Kooperation mit der Stiftung Pfennigparade.

Sie brauchen noch mehr – sprechen Sie uns an.

Superheld:in der Nation
5 schritte - Los Geht's

Erfahren Sie, wie einfach es geht.

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BARRIEREFREI. NUTZERFREUNDLICH. VERFÜGBAR.

Online-Dienste auswählen

EfA und der dazugehörige FIT-Store bilden die Grundlage für die einfache Nutzung der bereits verfügbaren Online-Dienste im EFAST Marketplace. Wählen Sie sich im EFAST Marketplace Ihre Online-Dienste aus und ergänzen Sie Ihr Portfolio oder starten Sie mit den für Sie passenden digitalen Verwaltungsleistungen.

Portfolio ergänzen. So einfach geht´s:

  1. Suchbegriff eingeben & passenden Antrag finden
  2. Nachnutzungsmodell wählen & nächste Schritte einleiten
  3. Dienst in Betrieb nehmen, konfigurieren & live schalten

Treffen Sie Ihre Auswahl! Entscheiden Sie, was genau zu Ihnen und Ihrer Verwaltung passt, egal ob für Bund, Länder oder Kommunen – immer barrierefrei, qualitätsgesichert und binnen weniger Tage an Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst.

Onlinezugangsgesetz | OZG | Digitalisierung Verwaltung (1)

Beratungsgespräch

Sie haben Interesse oder Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Kontaktieren Sie unser Service-Team

SCHNELL. EINFACH. RECHTSSICHER.

Unsere Leistungen FÜR SIE

Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir alle relevanten Lösungen für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen aus einer Hand. Auch für Ihre Behörde ist EFAST die Basis für Ihren individuellen digitalen Weg. Alle Ihre Verwaltungsverfahren werden online gestellt, ausgefüllt, eingereicht und bearbeitet. Das Verfahren ist einfach und sicher, auf dem PC oder über mobile Geräte nutzbar.

Wir sind Ihr Partner – für jeden Schritt:

Einfache Nutzung mit dem Bürger-Client in EFAST durch EfA-Mindestanforderungen

  • Neutrales Design, anpassbar an behördenspezifische Styleguides, einschließlich von Header-Bildern und Wappen.
  • Ein erprobtes, nach dem Prinzip “Mobile First” gestaltetes Responsive-Design, sorgt für leistungsübergreifende Wiedererkennbarkeit und Barrierefreiheit.
  • Darstellung der Informationen zur zuständigen Behörde mit Header-Bild bzw. Wappen, Kontaktdaten und integriertem Kontaktformular.
  • Routing mittels Leistungsschlüssel und Regionalschlüssel
  • Pflege von Zuständigkeitsinformationen, Klärung von Zuständigkeiten und Veröffentlichung von Online-Diensten durch Anbindung von TSA-Infodienste oder BayernPortal

Basis in EFAST sind die FIM-Stammdaten aus den Bund- und Landesredaktionen

  • Alle Online-Dienste werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten entwickelt.

  • Die Entwicklung erfolgt stets auf Basis des FIM-Bausteins “Datenfelder”.

  • Die Online-Dienste zu bundesrechtlich geregelten Leistungen lassen sich bei Bedarf unkompliziert auf landes- oder satzungsrechtliche Ausführungsvorschriften anpassen.

EFAST unterstützt jedes gängige Nutzerkonto sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.

  • Anbindung von interoperablen Benutzerkonten, wie z.B. Servicekonto Niedersachsen, Servicekonto Thüringen und BayernID sind vorhanden.

  • Anbindung des einheitlichen Organisationskontos (Mein Unternehmenskonto, auch als Elster-Unternehmenskonto bekannt)

Paymentdienste in EFAST inklusive

  • Berechnung der Gebühren im Online-Dienst

  • Integration von:

    • pmPayment

    • ePayBL

    • Standardschnittstelle Bezahldienste (in Vorbereitung)

Mit EFAST stimmen die technischen Voraussetzungen für die Anbindung Ihrer Behörde

  • Automatisierte Schnittstellen zur Anbindung von Fachverfahren sind vorhanden

  • Übertragung der Antragsdaten im “FIM Datenfelder” kompatiblen JSON Format

  • Wandlung der Daten in XÖV-Standard-Formate (XML) oder auch proprietäre XML-Formate

  • Übertragung auch als PDF

EFAST mit einer zentralen und dennoch modularen Lösung bietet Ihnen ein umfangreiches Baukastensystem.

  • Hinterlegung technischer Verbindungsdaten

  • Technische Adressierung mittels DVDV

  • Verschlüsselte Übertragung von Antragsdaten möglich per:

    • FIT-Connect

    • XTA/OSCI (Nutzung von im Land vorhandenen gemeinsamen Empfangsstrukturen)

  • Zertifikatsbasierte Übermittlung der Daten mit Verschlüsselung zwischen dem Online-Dienst bzw. dem Portal, auf dem der Dienst betrieben wird, und der zuständigen Behörde möglich (FIT-Connect). FIT-Connect setzt die Verwendung von der Verwaltungs-PKI entstammenden Zertifikaten voraus.

Die in EFAST angebotenen Online-Dienste sind bundesweit bei Behörden, Bund und Ländern im Einsatz.
Alle mandantenfähigen Leistungen sind im Marketplace zur Nachnutzung und Lizenzierung freigegeben.

Erwarten Sie bei EFAST fachlich, rechtlich, technisch und organisatorische Pflege und Wartung aller Leistungen, Services und Produkte.

Rund um die Digitalisierung Ihrer Anträge bieten wir Ihnen auf Wunsch einen Rund-um-Service, damit Sie den digitalen Wandel in Ihrer Behörde bestmöglich vollziehen können.

  • Unser kreatives, junges Team von Gadget Productions kreiert mit Know-how und Leidenschaft Content für alle Medienbereiche – ob Film, Streaming, Musik oder Social-Media. Auf Wunsch bieten wir Ihnen:
    • Medialen Support
    • Konzept und Produktion von Erklärvideos
    • Planung und Realisierung von Online-Schulungen und Streamingdiensten (Events, GoLive Launch u.v.m.)
  • Schulungen & Onboarding
  • Support (1st/2nd/3rd Level)
    • Bürger
    • Sachbearbeiter
    • Behörden IT
  • Rechenzentrumsunterstützung
    • EFAST RollOut
    • Kubernetes, Microservices Unterstützung
    • Release Management

Ein Prozess zum Umgang mit Responsible-Disclosure-Meldungen kann vom Betreiber eingerichtet werden

Gauting – Superheld:innen bereits im Einsatz

Frau Polz(Stabsstelle eGoverment)erzählt im Interview über die spannende Reise der gemeinsamen Digitalisierung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Die Gemeinde Gautingerlangte das Siegel „Digitales Amt“zusammen mit FJD als Partner und Wegbegleiter an der Seite.

Produziert wurde dieses Video von unserer hauseigenen Medienproduktion Gadget-Productions. Vielen Dank an alle Beteiligten.

Onlinezugangsgesetz (OZG) – Auf einen Blick

  • Seit 2017 als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften erlassen.
  • Der OZG-Umsetzungskatalog beinhaltet rund 600 Verwaltungsleistungen für Bund und Länder.
  • Diese sind in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet.
  • Aufgebaut ist der Katalog aus der Perspektive der Nutzer, also der Bürger und Unternehmen.
  • Für die Umsetzung der Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz gibt es zwei Digitalisierungsprogramme:
  1. Digitalisierungsprogramm Bund: Dieses umfasst themenfeldübergreifend die Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund, die auch in Verantwortung des Bunds digitalisiert werden.
  2. Digitalisierungsprogramm Föderal: Dieses definiert die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen.

Einer für alle – Ihre Vorteile auf einen Blick

Nutzerfreundlichkeit

  • Größere Sichtbarkeit der Dienste und einfache Auffindbarkeit durch Suchmaschinen
  • Mehr Ressourcen für Marketing, UX-Optimierung und Nutzerfeedback

Digitalisierungskapazität

  • Die Aufteilung der Online-Dienste auf die 16 Bundesländer schont Ihre Digitalisierungskapazität in der Verwaltung.
  • Das umsetzende Land kann den Fokus auf sein Themenfeld legen.

Ressourceneffizienz

  • Geringstmögliche Entwicklungskosten, da ein Service nur einmal in der Bundesrepublik umgesetzt wird
  • Zielgerichtetes und beschleunigtes Entwicklungspotenzial

    WIR FREUEN UNS AUF IHRE NACHRICHT

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    Onlinezugangsgesetz | OZG | Digitalisierung Verwaltung (2024)

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    Author: Fr. Dewey Fisher

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    Name: Fr. Dewey Fisher

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